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Jahresabschluss

Sowohl für Eigen- als auch für Fremdkapitalgeber ist der Jahresabschluss eine entscheidungsrelevante Grundlage. Demzufolge muss der Jahresabschluss aussagekräftig und transparent sein. Die Erstellung erfolgt nach handelsrechtlichen Grundsätzen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Für Unternehmen, die nicht verpflichtet sind Bücher zu führen, genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Unsere Leistungen im Bereich Jahresabschluss

Erstellen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
Erstellung einer Handels- und einer Steuerbilanz
Bilanzbericht
Anhang
Anlagespiegel
Veröffentlichung/Hinterlegung im Unternehmensregister
Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung

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